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205231

(2001) Moral und Recht im Diskurs der Moderne, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.

Die Vernünftigkeit der Empirie

Peter König

pp. 231-251

Kant ist der Auffassung, daß die Moralphilosophie einer metaphysischen Begründung bedarf. Er behauptet darüber hinaus, daß jeder Mensch nicht nur mehr oder weniger versteckt eine Metaphysik habe, sondern auch verpflichtet sei, eine solche zu haben. Nur aus der Metaphysik läßt sich eine Aufklärung des sittlichen Bewußtseins über sich selbst erreichen, durch die dieses gefestigt wird und die daher selbst moralisch notwendig ist. Diese Betonung der Notwendigkeit der Metaphysik in der Moralphilosophie könnte jedoch mißverstehen, wer in seine Überlegungen nicht einbezieht, wie sich Kant generell das Verhältnis von Metaphysik und Empirie denkt. Dieses Verhältnis ist nicht einfach eines der direkten Anwendung metaphysischer Prinzipien auf den Erfahrungsbereich, sondern eines der Vermittlung durch einen Schematismus bzw. einen Übergang. Da der Übergang vom Übersinnlichen zum Sinnlichen seine eigenen Regeln hat, bedarf es nach Kant neben der Metaphysik auch einer Lehre des Übergangs, die diese Regeln entwickelt.

Publication details

DOI: 10.1007/978-3-663-10841-2_11

Full citation:

König, P. (2001)., Die Vernünftigkeit der Empirie, in G. Dux & F. Welz (Hrsg.), Moral und Recht im Diskurs der Moderne, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, pp. 231-251.

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