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205231

(2001) Moral und Recht im Diskurs der Moderne, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.

Der Geltungsgrund von Moral und Recht bei Kant

Wolfgang Kersting

pp. 193-220

Die für das neuzeitliche Selbstverständnis maßgeblichen Prozesse der Säkularisierung der Welt und der Physikalisierung der Natur stellten die praktische Philosophie vor ein großes verbindlichkeitstheoretisches Problem. Mit dem Verblassen des theologischen Absolutismus und beginnender humaner Selbstbehauptung zum einen, der Ablösung des teleologischen Naturkonzepts durch den mathematischen Naturbegriff der neuen Naturwissenschaften zum anderen gingen die traditionellen Geltungsgründe verloren. Daher mußte Verbindlichkeit neu konzipiert, neu erfunden werden; und die praktische Philosophie sah es als ihre Aufgabe an, diese neue verbindlichkeitstheoretische Grammatik zu entwickeln und mit den neu entstandenen Selbst—, Fremd—und Weltverhältnissen des modernen Menschen abzustimmen.—Überblickt man die Versuche, die die neuzeitliche praktische Philosophie unternommen hat, um die gesellschaftliche Rechtfertigungspraxis auf einen neuen verbindlichkeitstheoretischen Sockel zu stellen, lassen sich drei Konzeptionen unterscheiden: da ist zum einen die Hobbessche Konzeption des kontraktuali—stischen Voluntarismus, da ist zum anderen die Humesche Konzeption der Naturalisierung der Moral und der Soziologisierung des Rechts, und da ist zum dritten die Kantische Konzeption der vernunftgegebenen Freiheitsgesetze.

Publication details

DOI: 10.1007/978-3-663-10841-2_9

Full citation:

Kersting, W. (2001)., Der Geltungsgrund von Moral und Recht bei Kant, in G. Dux & F. Welz (Hrsg.), Moral und Recht im Diskurs der Moderne, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, pp. 193-220.

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