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205231

(2001) Moral und Recht im Diskurs der Moderne, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.

Die Maximenlehre Kants in ihrer Bedeutung für das Verständnis der Moral

Rüdiger Bubner

pp. 221-229

Ich beginne meine knappen Bemerkungen über die mir zugedachte Aufgabe einer nicht philosophischen Erklärung der Moral, sowohl empirischhistorische wie auch strukturell—systematische Fragen zu einer Einheit zu bündeln, indem ich von der Maximenlehre rede. Klar dürfte sein, daß Maximen nur den späten Namen abgeben für konkrete Regelmodi der sozialen Interaktion auf einer Ebene unterhalb der philosophisch artikulierten Moral. Man mag sie ethnologisch oder kulturanthropologisch beschreiben. Das tut hier nichts Wesentliches zur Sache. Jedenfalls gehört die Lehre von den Maximen zur historischen Soziologie und nicht zum Prinzipienkanon eines allgemein verpflichtenden Sollens der Vernunft. Immer hier gerät die literarische Formulierung der Maxime durchweg in die Nähe der Philosophie. Aber ursprünglich gehören die ›sententiae maximae‹ bei Boethius und den mittelalterlichen Autoren ganz in den Bereich der Logik, genauer in den Bereich der Latinisierung der Prämissensequenz im aristotelischen Modell der Syllo—gistik. ›Höchste Sätze‹ sind gegenüber ›propositio major‹ und ›minor‹ solche Prämissen, die kurz und knapp allem Argumentieren voranliegen. Erst im Zuge der Ausbildung einer populären Moralistik die dem aufstrebenden Bürgertum das höfisch korrekte Verhalten buchstabiert, und seit den humanistischen Klugheitslehren von Gracian und Montaigne verschwindet die primär logische Bedeutung der Maxime.

Publication details

DOI: 10.1007/978-3-663-10841-2_10

Full citation:

Bubner, R. (2001)., Die Maximenlehre Kants in ihrer Bedeutung für das Verständnis der Moral, in G. Dux & F. Welz (Hrsg.), Moral und Recht im Diskurs der Moderne, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, pp. 221-229.

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